Verzicht auf Bundesaufgaben im Bereich von Tankanlagen

NIDWALDEN. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung des Gewässerschutzgeset-zes ab, das die erst vor sechs Jahren in Kraft gesetzte Regelung zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten aufheben will. Der mit grossem Aufwand angepasste kantonale Vollzug würde damit in Frage gestellt.

Dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) geht es mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen offensichtlich nur darum, die Sparvorgaben mit dem Abbau entsprechender Amtsstellen umzusetzen. Die vorgeschlagene Deregulierung führt für sich allein aber zu keinen finanziellen Vorteilen beim BUWAL. Zur Kostensenkung beim Bundesamt sind aus Sicht der Kantone nämlich keine Gesetzesänderungen nötig, da der Vollzug der Gesetzgebung vollständig bei den Kantonen liegt.

Vielmehr resultieren mit dieser neuen Lösung bei den Kantonen zusätzliche unnötige Kosten, wenn der Vollzug nach wenigen Jahren wieder völlig neu zu organisieren ist. Insge-samt würden dem Amt für Umwelt in den nächsten Jahren ein Mehraufwand und Zusatzkosten in der Grössenordnung von mehreren zehntausend Franken entstehen, weil ein neues System eingeführt und gleichzeitig bei 5'000 Tankanlagen der Gewässerschutzbereich nachgeführt werden müsste.

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news box september 2004