World Economic Forum: Unterstützung des Kantons Graubünden

BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, die zivilen Behörden während des World Economic Forum WEF vom 26. bis 30. Januar 2005 (WEF 05) und während des WEF 06 mit bis höchstens 6'500 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zu unterstützen. Des weiteren erachtet der Bundesrat das Gesuch des Bündner Regierungsrats um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz (IKAPOL) anlässlich des WEF 05 als begründet. Er lädt deshalb alle anderen Kantonsregierungen ein, dem Kanton Graubünden für das WEF 05 die benötigten Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Die Bündner Regierung ersuchte den Bundesrat am 1. Juli 2004 um Unterstützung für die sichere Durchführung des WEF 05. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2000 das WEF auf Grund seiner Bedeutung für die Schweiz als "ausserordentliches Ereignis" qualifiziert. An dieser Einschätzung hat sich für den Bundesrat nichts geändert.

Für das WEF 05 und das WEF 06 besteht grundsätzlich das Risiko der Beeinträchtigung der inneren Sicherheit in Form von gewalttätigen Demonstrationen verbunden mit Plünderungen, von Angriffen auf Personen, Sabotageaktionen (auch dezentraler Aktionen) oder Terroranschlägen. Die Bündner Polizeikräfte reichen - selbst bei einer Verstärkung durch andere Polizeikorps - nicht aus, die Sicherheit des WEF 05 zu garantieren. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Assistenzdiensteinsatz der Armee erfüllt. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität liegt die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden.

Weil mehr als 2'000 Angehörige der Armee (AdA) zum Einsatz kommen, muss die Bundesversammlung über den bevorstehenden Einsatz entscheiden. Der Assistenzdiensteinsatz dauert längstens vom 17. bis 31. Januar 2005. Es werden Berufs- und Milizformationen im Assistenzdienst bis zu einem Maximalbestand von 6'500 AdA eingesetzt. Während des WEF 05 wird die Benützung des schweizerischen Luftraumes über der Region Davos eingeschränkt.

Analog zum WEF 05 soll die Armee im gleichen Rahmen und Umfang bezüglich der Aufgaben, des Kräfteansatzes und der Assistenzdienstdauer zugunsten des WEF 06 eingesetzt und der Luftverkehr im gleichen Umfang und Rahmen bezüglich der räumlichen Ausdehnung und der zeitlichen Dauer eingeschränkt werden. Rechtliche Vorausssetzung für den beantragten Assistenzdiensteinsatz der Armee zugunsten des WEF 06 bleiben die Kriterien der Subsidiarität und ein Gesuch der zivilen Behörden an den Bund. Bei einer Veränderung der rechtlichen Voraussetzungen bzw. der Bedrohung wird der Bundesrat den Assistenzdiensteinsatz der Armee zugunsten des WEF 06 redimensionieren.

Der Bund beteiligt sich wie bis anhin mit 80 Prozent an den Kosten des Zusatzdispositivs zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Der Anteil des Bundes begrenzt sich dabei auf 3/8 der kreditwirksamen Kosten des Kantons Graubünden. Er beläuft sich für die Jahre 2004 bis 2006 auf maximal 3 Mio. Franken pro Jahr. Die Kosten der vom VBS zu erbringenden subsidiären Leistungen - das heisst die Mehrausgaben im Vergleich zu einem "normalen" Ausbildungs-Wiederholungskurs, welche die zugunsten des WEF 05 eingesetzten Formatio¬nen im Jahr 2005 leisten müssten - können mit 2.5 Mio. Franken beziffert werden. Das VBS geht davon aus, dass seine Aufwendungen im Rahmen der bewilligten Kredite voraussichtlich aufgefangen werden können. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Polizei mit der Führung des nationalen Nachrichtenverbundes beauftragt. Der Einsatz der ausserkantonalen Polizeikräfte soll vom 24. bis zum 30. Januar 2005 dauern.

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news box september 2004