Gemeinde-Urnenabstimmung Sarnen zum Bau der Militärstrasse kann durchgeführt werden

OBWALDEN. Der Regierungsrat weist eine von drei Sarner Stimmbürgern eingereichte Abstimmungsbeschwerde gegen die Gemeinde-Urnenabstimmung vom 26. September 2004 betreffend Erstellung der Militärstrasse ab und bezeichnet deren Durchführung als rechtmässig, rügt aber die diesbezügliche Informationspraxis des Gemeinderates, weil dieser in der Abstimmungsbotschaft die Stimmberechtigten zu Unrecht nicht über eine hängige Initiative orientiert habe.

Die Initiative vom 7. Juli 2003, welche verlangt, die Militärstrasse im Gebiet Feld sei als durchgehende Strasse aus dem geltenden Baulinienplan zu streichen, wurde vom Sarner Gemeinderat am 26. April 2004 für ungültig erklärt. Gegen diesen Beschluss wurde von den Ini-tianten eine Beschwerde eingereicht, welche derzeit beim Regierungsrat hängig ist.

Der Regierungsrat hält fest, dass diese Initiative keine Vorwirkung hat. Nach wie vor gilt der Baulinienplan 2001, der die Erstellung der durchgehenden Militärstrasse vorsieht. Über eine entsprechende Vorlage haben die Stimmberechtigten an der Urne zu befinden. Die Kreditvorlage, die nun den Stimmberechtigten am 26. September 2004 zur Abstimmung unterbreitet wird, stellt auch keinen unzulässigen Gegenvorschlag zur Initiative dar.

Nach Auffassung des Regierungsrates hat der Sarner Einwohnergemeinderat in der Abstimmungsbotschaft zu Unrecht nicht über die Initiative informiert. Er hätte auf die Existenz der Initiative und deren Ungültigkeitserklärung durch den Gemeinderat hinweisen müssen, eben-so auf die Tatsache der noch nicht behandelten Beschwerde und auf den Umstand, dass die hängige Initiative einen Kreditbeschluss zum Bau der Strasse nicht verhindere. Insgesamt zeige die behördliche Information nicht alle Tatsachen und Argumente auf.

Da die Botschaft jedoch nicht die einzige Entscheidgrundlage für die Stimmbürgerinnen und -bürger sei, könne die Urnenabstimmung trotzdem gesetzeskonform durchgeführt werden. Die Orientierung über die Initiative und den Stand des Beschwerdeverfahrens sei durch Medienberichte ausreichend erfolgt und der Gemeinderat habe an der in der Botschaft angekündigten Orientierungsversammlung am 8. September 2004 die geforderten Informationen nachgeliefert.

home

news box september 2004