Verzicht auf die Aufgaben des Bundes im Bereich der Tankanlagen: Stellungnahme

OBWALDEN. Der Regierungsrat nimmt gegenüber dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit Skepsis Stellung zu vorgesehenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Gewässerschutzbereich.

Im Rahmen seinens Entlastungsprogramms 03 will der Bund Einsparungen im Bereich Tankanlagen erzielen, unter anderem durch Verzicht auf Stellen im Bereich wassergefährdende Flüssigkeiten. Deshalb soll die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten VWF aufgehoben werden, was nach Auffassung des Regierungsrates für die Kantone Folgen von grosser Tragweite hätte. Auf Grund der geplanten Neuerungen müssten in Zukunft mehr Tankbewilligungen erteilt werden, da neu alle Tankanlagen in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen bewilligt werden müssten. Zudem setze die Neuerung voraus, dass die Gewässerschutzkarte vorliege. Die Erarbeitung der Gewässerschutzkarte im Kanton Obwalden sei aber erst für die Jahre 2005/2006 vorgesehen. Somit würde für diese Übergangszeit ein wesentlicher Teil der Rechtsgrundlage für die Bewilligung der Tankanlagen fehlen. Auf Grund der geplanten Gesetzesänderung bezüglich der Gewässerschutzbereiche würde das in Obwalden praktizierte Vignetten-System aufgegeben werden müssen, was wiederum mit Kosten verbunden wäre.

Der Regierungsrat ist der Meinung, die Absicht des Bundes, verschiedene Aufgaben im Bereich Tankanlagen nicht mehr wahrzunehmen, könne auch ohne Verminderung des Schutzniveaus und ohne aufwändige Umstellung beim Vollzug durch die Kantone umgesetzt werden. Aus diesem Grund stellt er den Antrag, die VWF mit den vorgesehenen Änderungen weiterhin in Kraft zu lassen ohne Änderungen des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz.

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news box september 2004