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Zentralverwaltung muss um fünf Prozent schrumpfen Im Rahmen des Massnahmenpaketes 2004 werden in den nächsten drei Jahren in der zentralen Staatsverwaltung rund 47 Stellen abgebaut, 27 davon bereits 2005. Damit kommt die Regierung einem Auftrag des Kantonsrates nach, fünf Prozent der Stellen in der engeren Verwaltung einzusparen. Die Regierung will soziale Härten wenn möglich vermeiden. ST. GALLEN. Eine der Massnahmen, die der Kantonsrat in der ausserordentlichen Session zur Entlastung des Staatshaushaltes im Juli 2003 beschloss, hat das Ziel, in der Zentralverwaltung fünf Prozent der Stellen abzubauen. In der Novembersession letzten Jahres verlangte der Kantonsrat zusätzlich, dass möglichst viele der Massnahmen schon auf das Budget für das Jahr 2005 wirksam werden. Die Regierung beauftragte die Departemente und die Staatskanzlei, eine Tätigkeitsanalyse vornehmen und aufzeigen, wo Einschränkungen möglich sind, ohne dass der gesetzliche Auftrag in Frage steht. Die Ergebnisse der Analyse bildeten die Grundlage, um festzulegen, wo ein Kapazitätsabbau am ehesten zu verantworten ist. Nach eingehenden Beratungen hat die Regierung nun folgende Beschlüsse gefasst: In den nächsten drei Jahren werden in der Zentralverwaltung 46,7 Stellen abgebaut. Dies bedingt, dass auf ausgewählte Tätigkeiten künftig verzichtet wird. Von den 46,7 Stellen fällt der grössere Teil, nämlich 27, bereits im kommenden Jahr weg, was den Voranschlag 2005 um 2 Millionen Franken entlastet. In den Folgejahren lassen sich weitere 2,2 Mio. Franken einsparen, dann also insgesamt 4,2 Mio. Franken pro Jahr. Vom Abbau betroffen sind das Amt für Umweltschutz (11,2 Stellen), das Tiefbauamt (6,0), das Ausländeramt (3,5), das Amt für Militär und Zivilschutz (2,8), das Amt für Volksschulen (2,8), das Landwirtschaftsamt (2,4), die Staatskanzlei (2,4), das Amt für Raumentwicklung (2,0) und das Kantonsforstamt (1,6). Jeweils eine halbe bis eine ganze Stelle werden abgebaut im Veterinäramt, im Rechtsdienst des Departementes des Innern, im Amt für Soziales, im Amt für Mittelschulen, im Amt für Schulgemeinden, im Amt für Sport, im Rechtsdienst des Baudepartementes, in der Wohnbauförderung, im Hochbauamt, in der Bewährungshilfe, im Konkursamt, im Strassenverkehrsamt, im Kantonsarztamt bzw. im Amt für Gesundheitsvorsorge, im Amt für Lebensmittelkontrolle sowie in den Heimstätten Wil. Die Massnahmen lassen sich zum grössten Teil durch die natürliche Personalfluktuation auffangen. In Einzelfällen ist die Pensionierung mit 63 oder 64 Jahren vorgesehen. Eigentliche Kündigungen sind nach heutiger Einschätzung in acht Fällen (mit insgesamt 410 Stellenprozenten) erforderlich, davon sechs (320 Stellenprozente) im Jahr 2005. Die von den Massnahmen betroffenen Personen sind durch ihre Vorgesetzten informiert worden. Die Regierung bedauert, dass es nötig ist, vereinzelt auch Kündigungen auszusprechen. Sie will aber soziale Härten vermeiden und hat deshalb eine Regelung über flankierende Massnahmen im Personalbereich erlassen.. |