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Internationale Strasse nach Lucelle: Kooperationsvereinbarung zwischen drei Kantonen und dem Département du Haut-Rhin unterzeichnet LIESTAL. Seit 1937 besteht zwischen der Schweiz und Frankreich ein Staatsvertrag, der die Verkehrsfreiheit auf der Strasse zwischen Klösterli (Nähe Roggenburg) und Lucelle regelt. Die Strasse wird vorwiegend von Personen genutzt, die in den Kantonen Jura, Solothurn und Basel-Landschaft wohnen. Da der grösste Teil der Strasse auf französischem Gebiet liegt, ist das Département du Haut-Rhin für die regelmässig anfallenden Bau- und Unterhaltsmassnahmen zuständig. Die betroffenen Kantone beteiligen sich finanziell am Unterhalt der "Route internationale". In Form einer Kooperationsvereinbarung werden nun die Zuständigkeiten in bezug auf den Strassenunterhalt und die finanzielle Beteiligung der Kantone vertraglich klar geregelt. Am 16. September 2004 unterzeichneten die zuständigen Regierungsräte der drei Kantone Jura, Solothurn und Basel-Landschaft sowie der Präsident des Generalrats des Département du Haut-Rhin anlässlich einer kleinen Zeremonie in Lucelle die Kooperationsvereinbarung. |