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Der Regierungsrat setzt die Vorgaben für Energiegrossverbraucher bei eigenen Bauten um ZUERICH. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Energieverbrauch in den kantonalen Bauten zu senken und damit aktiv zur Erreichung des CO2-Reduktionszieles beizutragen. Die Baudirektion wird beauftragt, die Energieverbrauchsreduktion gemäss einem Massnahmenplan durchzusetzen. Die schweizerische Energie- und Klimapolitik strebt mit dem Energiegesetz und dem CO2-Gesetz, in Kraft seit 1. Januar 1999 beziehungsweise seit 1. Mai 2000, eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an. Die Umsetzung dieser Ziele wird im Kanton Zürich unter anderem mit dem kantonalen Energiegesetz angestrebt. Das Gesetz legt fest, dass Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde verpflichtet werden können, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu realisieren. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese Gesetzesvorgabe auch bei den eigenen kantonalen Bauten umzusetzen. Betroffen sind rund 30 Gebäude der Zentral- und Bezirksverwaltung, der Schul- und Gesundheitsbauten sowie alle Gebäude der Universität Zürich. Die Baudirektion als Eigentümervertreterin der kantonalen Gebäude soll sich in einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von 10 Jahren verpflichten, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Damit diese Vereinbarung erfolgreich umgesetzt werden kann, hat der Regierungsrat unter anderem eine Strategie festgelegt, die kantonalen Grossverbrauchergebäude in Gruppen eingeteilt und einen Massnahmenplan beschlossen. Strategisch sind bei allen Entscheiden zur Steigerung der Energieeffizienz die Kriterien der Nachhaltigkeit einzubeziehen: Es sollen möglichst tiefe Gesamtkosten und eine möglichst hohe Energieeffizienz erreicht werden und der Kanton soll seiner Vorbildrolle gerecht werden. Der Massnahmenplan soll den Nutzern der Liegenschaften, den technischen Diensten und der Baudirektion als verbindliche Vorgabe dienen. Im Vordergrund stehen Betriebsoptimierungen in den bestehenden Gebäuden unter Beizug von externen Ingenieurbüros. Erst in zweiter Linie sollen Energieeinsparungen bei Umbauten und Gesamterneuerungen mit neuen und energieeffizienteren Anlagen erreicht werden. Die regierungsrätlichen Vorgaben sehen vor, dass die Grossverbraucher den Energieverbrauch pro Jahr bis zu zwei Prozent senken müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden von 2005 bis 2009 pro Jahr Minimalinvestitionen für Betriebsoptimierungen in der Grössenordnung von zehn Prozent der jährlichen Energiekosten getätigt. Da diese Betriebsoptimierungen mindestens zehn Prozent Einsparungen bringen, ist das Vorhaben in den Jahren 2005 bis 2009 saldoneutral. In den Jahren 2010 bis 2014 werden voraussichtlich pro Jahr Investitionen in der Grössenordnung von 25 Prozent der jährlichen Energiekosten notwendig, die jeweils im Rahmen von Umbauten und Sanierungen für Energieeinsparungen eingesetzt werden. Die Vorgaben im kantonalen Energiegesetz betreffen alle Grossverbraucherliegenschaften im Kanton Zürich, sowohl private wie auch öffentliche. Energiepolitisch wird somit dort der Hebel angesetzt, wo am meisten Energie verbraucht wird. Bei momentan steigenden Ölpreisen verkürzt sich die Amortisationsdauer der Energiesparmassnahmen laufend. Damit wird das Energiesparen für die Liegenschaftenbesitzenden finanziell immer interessanter und trägt letztlich zu einer erhöhten Standortattraktivität des Kantons Zürich bei. |