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Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005 BERN. Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 1,9 % erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben. Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2003. 2003 stieg der Preisindex um 0,6 % und der Lohnindex um 1,4 %. Bis Dezember 2004 wird ein Anstieg des Preisindexes um 0,8 % und des Lohnindexes um 0,8 % erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 1,9 %. Die minimale Altersrente wird von 1'055 auf 1'075 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2'110 auf 2'150 Franken pro Monat erhöht. Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17'640 Franken (bisher 17'300) für Alleinstehende, 26'460 Franken (bisher 25'950) für Ehepaare und 9'225 (bisher 9'060) Franken für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst. Die sinkende AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber wird angepasst. Der Betrag der unteren Grenze ist 8'500 Franken und der der oberen Grenze 51'600 Franken. Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 722 Millionen Franken, wovon 148 Millionen zu Lasten des Bundes und 38 Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV-Ergänzungsleistungen verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2 Millionen zu Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen. |