Verordnung über die Militärdienstpflicht der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen sowie die Doppelbürger und Doppelbürgerinnen

BERN. Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Militärdienstpflicht der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen sowie die Doppelbürger und Doppelbürgerinnen (VMAD) verabschiedet und auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

Die Rekrutierung der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen wird an die neue Rekrutierung der Schweizer Armee, die über eine rein medizinische Beurteilung hinaus geht, angepasst und findet in der Schweiz statt. Für die Zulassung zur Rekrutierung werden ausreichende Kenntnisse einer Landessprache verlangt. Dies sind die Hauptpunkte der neuen Verordnung.

Doppelbürger sind aufgrund der verfassungsmässigen Wehrpflicht stellungspflichtig, sofern sie nicht bereits in einem anderen Staat, dessen Bürgerrecht sie besitzen, ihre militärischen Pflichten erfüllen. Für Doppelbürgerinnen ist die Meldung zum Militärdienst im Gegensatz zu Doppelbürger freiwillig wie für alle Schweizer Bürgerinnen. Ebenso ist für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen der Militärdienst grundsätzlich freiwillig.

Eine Einrückungspflicht für den Aktivdienst soll bei Auslandschweizern einzig bei einem entsprechenden Bedarf der Armee bestehen. Nicht Aufgebotene sollen sich jedoch freiwillig zum Dienst melden können. Auch hier entscheidet der Bedarf der Armee über die Zulassung.

Die Verordnung ersetzt den Bundesratsbeschluss vom 17. November 1971 über den Militärdienst der Auslandschweizer und der Doppelbürger sowie jene vom 9. Juni 1987 über das Einrücken der Auslandschweizer bei einer Kriegsmobilmachung, welche aufgrund der erfolgten Armeereform in einigen Punkten nicht mehr mit der Armeeorganisation und –doktrin übereinstimmen. Die beiden bisherigen Erlasse werden in einem einzigen Erlass zusammengefasst und wesentlich gestrafft.

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