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Bundesgesetz über die Regionalpolitik NIDWALDEN. In seiner Vernehmlassung begrüsst der Nidwaldner Regierungsrat grundsätzlich die Neuausrichtung der Regionalpolitik gemäss dem neuen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Regionalpolitik. Damit verbunden ist jedoch die Forderung nach einer Fortführung des Engagements des Bundes in der Regionalpolitik. Die neue Regionalpolitik soll künftig indirekt und langfristig einen Beitrag zur Verringerung der regionalen Unterschiede und zur Erhaltung der dezentralen Besiedlung der Schweiz durch die Förderung eines Wachstums von unten leisten. Diese Stossrichtung wird ausdrücklich befürwortet. Wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen mit innovativen Unternehmern bilden zentrale Treiber der Regionalentwicklung und schaffen die wirtschaftliche Basis auch zur Erreichung von ökologischen und sozialen Zielsetzungen. Die neue Ausrichtung auf eine grossräumige Regionalpolitik geht hier in die richtige Richtung. Auf einzelbetriebliche Massnahmen soll inskünftig verzichtet werden. Im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik ist es eine wichtige Aufgabe des Bundes, die Regionen institutionell zu befähigen, Standortschwächen und die damit zusammenhängende regionale Wertschöpfungsschwäche zu überwinden. Die vorgeschlagene tripartite Konferenz Bund-Kantone-Gemeinden ist ein zweckmässiges Model für die Realisierung der NRP. Mit der neuen Regionalpolitik werden die Regionen und ihre Akteure klare Anreize erhalten, sich als Standort auf regionale und überregionale Zentren auszurichten, um von dortigen Wachstumsimpulsen zu profitieren. Sie setzt im weiteren mit der Förderung von Unternehmertum, Innovationsfähigkeit und Wertschöpfungssystemen für die Regionen klare Stossrichtungen, um mit dem Strukturwandel durch klare Entwicklungsstrategien und -massnahmen Schritt zu halten. |