Die UKI informiert die parlamentarische Oberaufsicht über die ersten sechs Monate ihrer Kontrolltätigkeit

BERN. Das VBS verfügt über verschiedene Mittel zur Funkaufklärung, um im Ausland befindliche Kommunikationsteilnehmer von Funk- und Satellitenverbindungen abzuhören. Der Einsatz dieser Systeme, darunter das System ONYX zur Abhörung von Satellitenkommunikationsverbindungen, dient der Beschaffung von Informationen zum Nutzen der Schweizer Sicherheitspolitik.

Diese Aufklärungsmittel werden im Rahmen der ständigen Funkaufklärung von den Nachrichtendiensten mit Aufträgen versehen. Die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit ihres Einsatzes werden auf mehreren Stufen kontrolliert:

•Grundsätzlich ist es bereits Aufgabe der auftraggebenden Stellen, eine rechtmässige Auftragserteilung sicherzustellen.

•Die UKI prüft alle Funkaufklärungsaufträge. Beurteilt sie die Rechtmässigkeit eines Auftrags als ungenügend, so richtet sie einen Einstellungsantrag an den Departementchef des VBS oder des EJPD, je nachdem welcher Nachrichtendienst den Auftrag erteilt hat. Die Anträge und Berichterstattung der UKI dienen den verantwortlichen Departementen auch als Grundlagen für die Kontrolle ihrer Nachrichtendienste.

•Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA), dem VBS, EJPD und EDA angehören, wählt die UKI. Die UKI erstattet zuhanden des SiA jährlich Bericht über die Resultate ihrer Kontrolltätigkeit sowie über ihre Anträge und Empfehlungen. Indirekt erhält der SiA damit Einblick in den Einsatz der Funkaufklärung.

•Die GPDel nimmt ihre Oberaufsicht unter anderem dadurch wahr, dass sie die Kontrollarbeit der UKI überprüft.

Die Schaffung der UKI wurde vom Bundesrat im Oktober 2003 mit dem Erlass der Verordnung über die Elektronische Kriegführung (VEKF) beschlossen. Der SiA wählte am 10. Dezember 2003 die Mitglieder der UKI auf vier Jahre.

Ihr gehören an: Prof. Luzius Mader (Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, EJPD), Dr. Christian Catrina (Stv. Direktor für Sicherheitspolitik, VBS) und Fürsprecher Peter Fischer (Stv. Direktor des Bundesamtes für Kommunikation, UVEK). Damit vereint die UKI Fachwissen im Bereich Grundrechtschutz, Sicherheitspolitik und Telekommunikation. Die UKI hat sich im Januar 2004 unter dem Vorsitz von Prof. Mader konstituiert.

Im März 2004 hat die UKI ihre Kontrolltätigkeit aufgenommen. Zu diesem Zweck hat sie Besuche und Anhörungen bei der Abteilung für Elektronische Kriegführung und den auftraggebenden Nachrichtendiensten SND (Strategischer Nachrichtendienst), DAP (Dienst für Analyse und Prävention) und LWND (Luftwaffennachrichtendienst) durchgeführt. Sie hat die gewünschten Informationen und Zugänge erhalten.

Die UKI hat im Juni einen ersten Bericht zuhanden des SiA erstellt. Dieser geheime Bericht enthält ihre erste Beurteilung der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der laufenden Funkaufklärungstätigkeit aufgrund einer summarischen Bestandesaufnahme aller Aufträge. Die Mitglieder der GPDel haben den Bericht vom SiA erhalten.

Die UKI kann als Instrument des SiA nicht selber die Öffentlichkeit über die Resultate ihrer Kontrolltätigkeit informieren. Die Kompetenz dazu liegt allein beim SiA. Schriftliche Anfragen zu Funktionsweise und Organisation der UKI werden schriftlich über den Informationsdienst des VBS beantwortet.

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news box september 2004