Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital

LIESTAL. Wir alle sind verantwortlich für unsere Gesundheit und müssen deshalb selber über Behandlungen, Operationen, Therapien und Lebensweise entscheiden. Die Ärztin oder der Arzt können uns untersuchen, Diagnosen stellen, uns über Therapie und Heilungsmöglichkeiten aufklären und bei der Entscheidung beraten aber den Entscheid müssen wir selber fällen.

Patientenrechte Patientenpflichten

Es ist deshalb wichtig, dass die Patientinnen und Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen. Dass sie wissen, was sie von der Ärztin oder vom Arzt erwarten dürfen, wie sie ihre Rechte einfordern und was sie selber zu einem guten Behandlungsverhältnis beitragen können und müssen.

Die von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion neu herausgegebene, 20 Seiten umfassende Info-Broschüre enthält Ratschläge zum Recht auf: 

- sorgfältige Behandlung 

- umfassende Information 

- das Einholen einer Zweitmeinung 

- die Einsichtnahme in die Krankengeschichte 

- Verweigerung oder Unterbrechung einer Behandlung 

- Annahme oder Ablehnung einer Vorsorgeuntersuchung 

- Geheimhaltung 

- das Verfassen einer Patientenverfügung

Eine Liste nützlicher Adressen hilft der Leserin und dem Leser, diese Aspekte zu vertiefen und anderen Fragen im Zusammenhang mit den Patientenrechten nachzugehen.

Patientenverordnung BL verständlich gemacht

Der Inhalt der Broschüre stützt sich auf die Patientenverordnung des Kantons Basel-Landschaft, die seit 1989 in Kraft steht, ab. Um die darin verbrieften Recht der breiten Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen, hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion diese kurze Schrift herausgegeben. Sie deckt zwar nicht alle Aspekte des komplexen Themas ab, soll aber in ihrer klaren, einfach gehaltenen Sprache das gute Verhältnis zwischen Behandelnden und Behandelten im Gesundheitswesen unterstützen.

Die Broschüre wird von der Ärztegesellschaft Baselland und von der Patientenstelle Basel empfohlen.

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news box september 2004