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Bundesrat will die Prioritäten in der Verteidigung anpassen BERN. Der Bundesrat hat das Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beauftragt, diverse Massnahmen zur Optimierung der Umsetzung der Armeereform zu prüfen und allenfalls umzusetzen. Diese Massnahmen wurden aufgrund der Reduzierung der dem VBS zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nötig. Der Bundesrat hat den Stand der Umsetzungen und der Armeereform zur Kenntnis genommen. Er hält fest, dass die Armee, ihre im Sinne der Verfassung, des Militärgesetzes und des Armeeleitbildes gestellten Aufträge erfüllt. Die Reduktion des VBS-Budgets, die Risiko- und Bedrohungsanalyse sowie die steigende Bedeutung der subsidiären Einsätze zugunsten der zivilen Behörden macht jedoch eine Anpassung der Prioritäten im Bereich Verteidigung nötig. Aus diesem Grund wird das VBS die Kapazitäten zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages reduzieren. Diese werden sich auf den Erhalt der unerlässlichen Basiskompetenzen für einen allfälligen "Aufwuchs" der Armee konzentrieren. Mit diesen Massnahmen geht eine Verschiebung der Prioritäten zugunsten der subsidiären Einsätze einher. In diesem Rahmen ist das VBS beauftragt, dem Bundesrat und dem Parlament die für eine Spezialisierung der Armee notwendigen rechtlichen Änderungen vorzulegen. Im Bereich der friedensfördernden Einsätze der Armee bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, mittelfristig bis auf Bataillonsstärke auszubauen. Das VBS wurde ferner beauftragt, Vorschläge zur Ausschöpfung des gesetzlich zulässigen Durchdiener-Anteils sowie einer allfälligen Erhöhung dieses Anteil vorzulegen. Weiter soll eine Aufhebung der Wahlfreiheit geprüft und entsprechende Vorschläge unterbreitet werden. Der Bundesrat hat das VBS zudem beauftragt, flankierende Massnahmen zu prüfen und allenfalls umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise eine - schnell realisierbare - Reduktion der Anzahl Rekrutierungszentren, eine Aufhebung der Reserven sowie eine Aufhebung der Teilstreitkräfte. |