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Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet BERN. Die Rechtssicherheit und die Transparenz im Bereich der Gebührenpflicht soll erhöht werden und die Gebührenpflichtigen sollen eine Gewähr der Gleichbehandlung erhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die neue Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet. Sie soll zusammen mit der gesetzlichen Grundlage in Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten. Mit der Allgemeinen Gebührenverordnung werden in der Bundesverwaltung erstmals zentrale Grundsätze der Gebührenerhebung einheitlich auf Verordnungsebene geregelt. Sie gelten für Verfügungen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung sowie für das Verfahren zum Gebühreninkasso. Die konkreten Gebührentarife werden hingegen nach wie vor in einem eigenen Erlass des betreffenden Sachbereichs geregelt. |